23.11.2021 | Allgemein
3G Besucherregelung
Externe Besucher haben zu einem Termin in unserem Unternehmen einen Nachweis über vollständigen Impfschutz, Genesung (nicht älter als 6 Monate) oder ein negatives Testergebnis vorzulegen. Dieser Coronavirus-Test darf kein selbst durchgeführter Schnelltest sein, sondern muss von einem „Leistungserbringer“ gemäß der Coronavirus-Testverordnung stammen (etwa die vielerorts angebotenen „Bürgertests“). Ein Schnelltest darf höchstens 24 Stunden zurückliegen, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden.
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