23.11.2021 | Allgemein
3G Besucherregelung
Externe Besucher haben zu einem Termin in unserem Unternehmen einen Nachweis über vollständigen Impfschutz, Genesung (nicht älter als 6 Monate) oder ein negatives Testergebnis vorzulegen. Dieser Coronavirus-Test darf kein selbst durchgeführter Schnelltest sein, sondern muss von einem „Leistungserbringer“ gemäß der Coronavirus-Testverordnung stammen (etwa die vielerorts angebotenen „Bürgertests“). Ein Schnelltest darf höchstens 24 Stunden zurückliegen, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden.
Verwandte Artikel
Dies könnte sie auch interessieren
26.07.2023 - Allgemein | Automotive | Life Science
WOLL bei „Zukunftssicherer Mittelstand in der Automobilzulieferbranche“
Auf Einladung des Wirtschaftsministeriums sowie autoregion e.V. und TraSaar nahmen wir an der Veranstaltung "Zukunftssicherer Mittelstand in der Automobilzulieferindustrie" teil. Neben Key Note ...
20.06.2023 - Allgemein | Life Science
Woll nimmt an Firmenlauf Saarbrücken teil
Am 16.06. war es endlich wieder so weit, der Saarbrücker Firmenlauf ging an den Start und unter den 6.100 Teilnehmer*innen waren auch 16 topmotivierte Läuferinnen und Läufer von Woll ...
06.06.2023 - Allgemein | Karriere | Life Science